Informationen zum Schlichtungsverfahren

Es ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das „Verbraucher-Streit-Beilegungs-Gesetz“.
In dem Gesetz geht es unter anderem darum, dass Streitende nicht gleich vor Gericht gehen müssen. Sie können sich an bestimmte Menschen wenden, um mit ihnen über ihren Streit zu sprechen und vielleicht eine Lösung zu finden. Diese Menschen arbeiten nicht am Gericht, sondern bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, die am 1. April 2016 ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Stelle heißt „Zentrum für Schlichtung e.V.“ und ist in Kehl (Baden-Württemberg, www.verbraucher-schlichter.de).

 

Diese Möglichkeit gibt es auch für einen Konflikt, der sich aus Verträgen ergibt, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen. Für die Einrichtungen ist die Teilnahme freiwillig. Sie muss aber darüber informieren, ob sie an dem Verfahren teilnimmt oder nicht.

 

Die alsterdorf assistenz west hat sich entschieden, nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Warum: es gibt keine Schlichtungsstelle speziell für die Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe. Die auf Bundesebene eingerichtete allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl ist hierfür nicht zuständig.

 

Wenn sich ein Streit aus den Verträgen ergibt, gehen wir aber auch nicht sofort vor Gericht. Wir wollen gerne in Gesprächen klären, wie wir die Situation verändern können, so dass beide Seiten damit einverstanden sind.